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Hier eine kleine Übersicht, über die vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Anzahl der vor der praktischen Prüfung
zu absolvierenden Anzahl und Art von "Pflichtstunden" bei
Neuerwerb oder Erweiterung des Führerscheins.
Wichtiger Hinweis:
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der "Pflichtstunden"
(korrekter Ausdruck: Sonderfahrten)
sagt nichts über die tatsächlich notwenige Anzahl der
Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler,
vor Durchführung der Sonderfahrten,
Übungsstunden zu absolvieren, deren Anzahl je nach Begabung und
Talent unterschiedlich sein können! Ohne eine
ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im
Stadtverkehr) werden Sie die praktische Prüfung nicht
erfolgreich abschließen können! |
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A; A1; B |
A1 auf A |
B auf BE |
Schulung auf Bundes- oder
Landstraßen
(Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2
Stunden zu je 45 Min.) |
5 |
3 |
3 |
Schulung auf Autobahnen
(davon mindestens eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu
je 45 Min.) |
4 |
2 |
1 |
Schulung bei Dämmerung oder
Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten
nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf
Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45
Min.) |
3 |
1 |
1 |
(vgl.
Anlage 4 zu §5 (3) FahrschAusbO (AUSZUG)) |
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