Wichtige Unterlagen
• Der Antrag und dazugehörige Unterlagen
• Der theoretische Unterricht
• Lernen und Kontrolle
• Die praktische Prüfung
• Rechnungen
• Vereinbarte Fahrstunden
1. Der Antrag und dazugehörige Unterlagen:
Wir füllen mit Ihnen gemeinsam den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" in unserer Fahrschule aus. Mit diesem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
• 2 Lichtbilder neueren Datums (1 für die Fahrschule / 1 für den Kartenführerschein)
• Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
• ein Sehtest, der nicht älter als 2 Jahre ist
• Ihr Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (wichtig: gültige Anschrift!)
• Gebühren für das Ordnungsamt
Ihren Antrag reichen Sie bitte direkt beim Ordnungsamt ein (weitere Infos in der Fahrschule). Sie erhalten dann vom TÜV eine eigenständige Rechnung, die Sie bitte direkt an die auf der Rechnung genannte Bankverbindung überweisen.
2. Der theoretische Unterricht
Grundsätzlich ist an jedem Thema einmal teilzunehmen! Die Unterrichte finden in den einzelnen Fahrschulen jeweils fortlaufend statt. Sie können also beliebig oft an den Unterrichten teilnehmen und dabei die Reihenfolge und den Abschluss Ihrer theoretischen Prüfung selbst bestimmen!
Ort und Zeit des theoretischen Unterrichts:
Dienstag &
Donnerstags 19.00 - 20.30 Uhr in Ellerbek Klasse B
Montag & Mittwochs 19.00 - 20.30 Uhr im Westring Klasse B
Klasse A Unterricht nach Absprache!!!
3. Lernen und Kontrolle
Sie können bei uns Lehrmaterial kaufen, mit dem Sie zu Hause lernen können. Bitte tun Sie das auch!
Zur Kontrolle kommen Sie in die Fahrschule für einen Vortest. Die Ergebnisse werden in Ihre persönliche Fehlerliste eingetragen, anhand derer wir ermitteln, wann Sie Ihre Theorieprüfung beim TÜV erfolgreich ablegen können
4. Die praktische Prüfung
Nach der bestandenen Theorieprüfung entscheidet Ihr Fahrlehrer, wann Sie zur praktischen Prüfung gemeldet werden. Vertrauen Sie ihm, er hat die nötige Erfahrung und möchte, dass Sie vor dem TÜV bestehen!
5. Rechnungen
Die Grundgebühr ist bei der Anmeldung zu zahlen, spätestens jedoch bis zur Teilnahme an der ersten Theoriestunde. Die Lehrmaterialien sind sofort nach Erhalt zu zahlen, die Fahrstunden jeweils am gleichen Tag oder im Voraus im Büro der Fahrschule.
Bis zur Prüfung müssen alle offenen Beträge beglichen sein!
Die Gebühren können bar im Fahrschulbüro bezahlt werden oder auf unser Konto bei der
Förde Sparkasse
IBAN: DE 72 2105 0170 0090 0198 11
überwiesen werden.
6. Vereinbarte Fahrstunden
Bitte halten Sie die vereinbarten Fahrstunden ein, wir bemühen uns um einen reibungslosen Ablauf!
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte
mindestens 48 Stunden vorher ab!
Fahrstunden für Montag bitte bis Donnerstag, 19.00 Uhr absagen!!
Bei Krankheit muss die Fahrstunde vor Beginn telefonisch abgesagt werden. Außerhalb unserer Bürozeiten nutzt unbedingt unseren Anrufbeantworter. Er wird regelmäßig abgehört.
Bringen Sie auch bitte eine Kopie der Krankmeldung mit. Ansonsten müssen wir Ihnen 3/4 des Fahrstundenpreises berechnen! (vgl. Punkt 3 der allgem. Geschäftsbedingungen laut Vertrag). Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn ein anderer Fahrschüler freut sich bestimmt über die rechtzeitig abgesagte Fahrstunde!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und allzeit gute Fahrt!
Themenübersicht der
theoretischen Ausbildung
(Grundwissen, Zusatzwissen Klassen A und B)
[Grundwissen (Themen 1-12)]
[Klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse B (Themen 13+14)]
[Klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse A (Themen 1 (A) - 4 (A))]
Grundwissen
Thema 1: "Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch"
Körperliche Fähigkeiten
Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten
Alkohol
Illegale Drogen und Medikamente
Emotionen
Selbstbild; Fahrideale und Fahrerrollen
Thema 2: "Rechtliche Rahmenbedingungen"
Führen von Kraftfahrzeugen, Führerschein
Zulassung von Fahrzeugen, Fahrzeugpapiere
Fahrzeuguntersuchungen
Versicherungen, Verlust des Versicherungsschutzes
Thema 3: "Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen"
Grundregel § 1 (StVO)
Verkehrszeichen
Gefahrzeichen
Vorschriftzeichen
Richtzeichen
Verkehrseinrichtungen
Sinnbilder
Thema 4: "Straßenverkehrssystem und seine Nutzung"
Verkehrswege und ihre Bedeutung
Fahrbahnmarkierungen
Straßenbenutzung
Thema 5: "Vorfahrt"
Definition
Linksabbieger / Vorrang des Gegenverkehrs
Rechts vor Links
Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen
Abknickende Vorfahrtsstraße
Kreisverkehr
Thema 6: "Verkehrsregelungen / Bahnübergänge"
Verkehrsregelung durch Lichtzeichen
Grünpfeilschild
Dauerlichtzeichen
Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
Zusammenhänge Vorfahrt / Verkehrsregelungen
Besondere Verkehrslagen
Bahnübergänge
Thema 7: "Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise"
Geschwindigkeit - Bedeutung
Wahl der Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsvorschriften
Anhalteweg
Sicherheitsabstände
Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen
Thema 8: "Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten"
Verkehrsteilnehmer - Übersicht
Öffentliche Verkehrsmittel
Pkw
Motorräder
Große und schwere Fahrzeuge
Radfahrer
Fußgänger
Kinder
Ältere und behinderte Menschen
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Thema 9: "Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung"
Einfahren, Anfahren
Nebeneinanderfahren
Vorbeifahren
Überholen
Abbiegen
Rückwärtsfahren
Wenden
Ausweichen
Thema 10: "Ruhender Verkehr"
Halten und Parken
Halteverbote
Parkverbote
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
Ein- und Aussteigen
Thema 11: "Verhalten in besonderen Situationen"
Beleuchtung
Tunnel
Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Abschleppen, Schleppen und Anschleppen
Warnzeichen
Thema 12: "Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften"
Zahlen, Daten, Fakten
Ältere Fahrer
Fahrer mittleren Alters
Fahranfänger und junge Fahrer
Junge Fahrer - Maßnahmen des Gesetzgebers
Ahndung von Fehlverhalten
Klassenspezifischer Stoff in der Klasse B
Thema 13: "Technische Bedingungen, Personen - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen"
Betriebssicherheit
Verkehrssicherheit
Weitere Fahrzeugtechnik
Elektronische Helfer
Fahrphysik
Benutzung der Bremsen
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug / Verkehrsverbote
Thema 14: "Fahren mit Solokraftfahrzeugen u. Zügen, Personen - u. Güterbeförderung"
Zusammenstellen von Zügen
Verbinden und Trennen
Fahren mit Zügen
Personenbeförderung
Güterbeförderung
Fahrzeugabmessungen
Sozialvorschriften
Klassenspezifischer Stoff der Klasse A (A1, M)
Thema 1 (A): "Wissenswertes vor dem Fahren"
a) Persönliche Voraussetzungen
b) Gute Fahrer tragen Sicherheitskleidung
c) Betriebs- und Verkehrssicherheit
d) Umweltschonende Motorradtechnik
e) Die Fahrerlaubnisklassen
Thema 2 (A): "Der richtige Umgang mit dem Motorrad"
a) Anfahren, Schalten, Stehenbleiben
b) Bremsen
c) Kurvenfahren
d) Kritische Fahrzustände
e) Grundfahrübungen
Thema 3 (A): "Sicheres und umweltbewusstes Fahren"
a) Sicheres Fahren bei besonderen Gefahren
b) Fahrbahn lesen
c) Sehen und gesehen werden
d) Besondere Regelungen für Motorradfahrer
e) Mitnahme von Personen
f) Umweltbewusstes Fahren
Thema 4 (A): "Richtiges Verhalten in besonderen Situationen"
a) Besondere Gefahren durch andere Verkehrspartner
b) Fahren unter erschwerten Bedingungen
c) Fahren bei Dämmerung und Dunkelheit
d) Fahren auf der Autobahn
e) Kraftrad mit Beiwagen
f) Anhängerbetrieb
g) Verhalten nach einem Unfall
h) Fahren mit Rollern
i) Das "Quad"
Pflichtstunden der theoretischen Ausbildung bei Ersterwerb und Erweiterung
Der theoretische Unterricht vermittelt das für die theoretische Prüfung notwendige Wissen. So lernen Sie z.B. die Verkehrsregeln und andere Verhaltensweisen im Straßenverkehr kennen. Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden unterscheidet sich je nach Klasse und danach, ob Sie bereits im Vorbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind oder nicht.
Bei ERSTERWERB (bisher kein Führerschein vorhanden): (Unterrichtsstunden á 90 Min.)
Klasse A
Grundwissen 12
Klassenspezifisch 4
Gesamt 16
Klasse B
Grundwissen 12
Klassenspezifisch 2
Gesamt 14
Klasse B + A
Grundwissen 12
Klassenspezifisch 6
Gesamt 18
Bei ERWEITERUNG (Ein Führerschein ist bereits vorhanden):
(Unterrichtsstunden á 90 Min.)
Klasse A
Grundwissen 6
Klassenspezifisch 4
Gesamt 10
Klasse B
Grundwissen 6
Klassenspezifisch 2
Gesamt 8
Klasse B + A
Grundwissen 6
Klassenspezifisch 6
Gesamt 12
Unterrichtszeiten & - orte für die theoretische Ausbildung
Wir bieten Ihnen umlaufend in allen 2 Filialen an 4 Tagen 4 Mal in der Woche die Möglichkeit, an der theoretischen Ausbildung teilzunehmen. Damit können Sie die für die theoretische Prüfung notwenige Anzahl an Pflichtstunden sowie die notwenigen Themen innerhalb kürzester Zeit abarbeiten.
Sie können in den einzelnen Filialen telefonisch vor Unterrichtsbeginn das am jeweiligen Tage unterrichtete Thema erfragen.
"Stundenplan" für die theoretische Ausbildung
Mo & Mi - 19:00 - 20:30 - Westring
Di & Do - 19:00 - 20:30 - Ellerbek
"Pflichtstunden" der praktischen Ausbildung
Hier eine kleine Übersicht, über die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anzahl der vor der praktischen Prüfung zu absolvierenden Anzahl und Art von "Pflichtstunden" bei Neuerwerb oder Erweiterung des Führerscheins.
Wichtiger Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der "Pflichtstunden" (korrekter Ausdruck: Sonderfahrten) sagt nichts über die tatsächlich notwendige Anzahl der Fahrstunden aus! Zusätzlich sind von jedem Fahrschüler, vor Durchführung der Sonderfahrten, Übungsstunden zu absolvieren, deren Anzahl je nach Begabung und Talent unterschiedlich sein können! Ohne eine ausreichende Anzahl an Übungsstunden (z.B. im Stadtverkehr) werden Sie die praktische Prüfung nicht erfolgreich abschließen können!
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
A; A1; B 5 Std
A1 auf A 3 Std
B auf BE 3 Std
Schulung auf Autobahnen
(davon mindestens eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Min.)
A; A1; B 4 Std
A1 auf A 2 Std
B auf BE 1 Std
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(zusätzlich zu den Fahrten nach Nr.1 und Nr.2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Min.)
A; A1; B 3 Std
A1 auf A 1 Std
B auf BE 1 Std
(vgl. Anlage 4 zu §5 (3) FahrschAusbO (AUSZUG))